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bxm – benning crossmedia

Allgemeine Geschäftsbedingungen

bxm – benning crossmedia, Inhaber Johann Benning, Bergheimer Str. 46, 41464 Neuss für die laufende Marketingbetreuung, für Projekte und für Module.

Stand: 19. August 2026


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen bxm – benning crossmedia, Inhaber Johann Benning (nachfolgend „Auftragnehmer”) und dem Auftraggeber über die laufende Betreuung (Stufen 1 bis 5), über einmalige Projekte sowie über laufende Module.

(2) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher findet keine Anwendung.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder im Auftragsformular haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots zustande. Textform genügt, insbesondere die Rücksendung des unterzeichneten Angebots per E-Mail oder die ausdrückliche Annahmeerklärung in Textform.

(3) Diese Bedingungen werden dem Angebot beigefügt und mit der Annahme Vertragsbestandteil.

(4) Der Auftragnehmer bestätigt den Auftrag in Textform und benennt darin den Beginn der Leistung.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen der vereinbarten Stufe. Jede Stufe enthält die darunterliegenden Stufen vollständig.

(2) Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg. Der Vertrag über die laufende Betreuung ist ein Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB.

(3) Nicht geschuldet werden insbesondere: eine bestimmte Platzierung in Suchergebnissen, eine bestimmte Zahl von Aufrufen, Anfragen, Bewertungen oder Aufträgen, sowie die Aufnahme, der Zeitpunkt oder die Darstellungsform von Einträgen durch Plattformen Dritter. Diese entscheiden eigenständig und außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.

(4) Mengenangaben in der Leistungsbeschreibung, etwa die Zahl der Beiträge oder der gemessenen Suchbegriffe, sind Obergrenzen des vereinbarten Umfangs und zugleich die geschuldete Leistung.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistungserbringung bleibt beim Auftragnehmer.

§ 4 Handlungsgarantie

(1) Der Auftragnehmer gibt keine Erfolgsgarantie, sondern eine Handlungsgarantie über drei nachprüfbare Zusagen:

a) Das Google-Unternehmensprofil ist innerhalb von 14 Kalendertagen vollständig überarbeitet. Vollständig überarbeitet bedeutet: Kategorien gesetzt, Leistungen eingetragen, Öffnungszeiten geprüft, Beschreibung geschrieben, mindestens sechs Fotos hochgeladen, Verifizierung bestätigt, erster Beitrag veröffentlicht.

b) Der Monatsbericht liegt bis zum fünften Kalendertag des Folgemonats vor. Er enthält Profilaufrufe, Klicks auf die Rufnummer, Website-Klicks und Routenanfragen im Vergleich zum Vormonat und zum Ausgangswert. Ab Stufe 3 zusätzlich die Position der vereinbarten Suchbegriffe.

c) Auf Nachrichten des Auftraggebers antwortet der Auftragnehmer innerhalb eines Werktags.

(2) Fristbeginn. Die Frist nach Absatz 1 a) beginnt erst, wenn der Auftraggeber sämtliche für die Leistung erforderlichen Angaben und Zugangsberechtigungen vollständig bereitgestellt hat, insbesondere den Zugriff auf das Google-Unternehmensprofil.

(3) Werktag. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz des Auftragnehmers in Nordrhein-Westfalen. Fällt der fünfte Kalendertag nach Absatz 1 b) auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächstfolgenden Werktag.

(4) Antwort. Als Antwort im Sinne von Absatz 1 c) gilt eine inhaltliche Rückmeldung oder eine erste Einschätzung mit Angabe des weiteren Vorgehens, nicht notwendig die abschließende Erledigung. Maßgeblich sind die vereinbarten Kommunikationswege nach § 6 Absatz 5. Der Eingang außerhalb der Werktage gilt als Eingang am nächstfolgenden Werktag.

(5) Rechtsfolge. Hält der Auftragnehmer eine der Zusagen aus Absatz 1 nicht ein, entfällt der Honoraranspruch für den betroffenen Kalendermonat. Der Auftraggeber zeigt dies in Textform an.

(6) Ausgenommen sind Auslagen an Dritte. Beträge, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber an Dritte zahlt oder weitergibt, bleiben vom Honorarverzicht nach Absatz 5 unberührt und sind in jedem Fall zu tragen. Dazu zählen insbesondere Gebühren für die Verzeichnisverwaltung, Druck- und Produktionskosten sowie Werbebudgets.

(7) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen derselben Pflichtverletzung, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt und werden auf den entfallenen Honoraranspruch angerechnet.

§ 5 Ruhen der Handlungsgarantie

(1) Die Handlungsgarantie nach § 4 ruht für den betroffenen Kalendermonat, soweit der Auftragnehmer aus einem der folgenden Gründe an der Leistung gehindert ist:

a) Der Auftraggeber kommt seinen Mitwirkungspflichten nach § 6 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach. Das gilt insbesondere für fehlende Zugangsberechtigungen, ausbleibende oder verzögerte Freigaben und für nicht zustande gekommene Vor-Ort-Termine.

b) Höhere Gewalt. Dazu zählen Ausfälle oder Änderungen bei Plattformen und Dienstleistern Dritter, insbesondere Google, Meta, Cloudflare und Semrush, sowie Netz- und Stromausfälle, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe und Naturereignisse.

c) Nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist eine Einzelperson. Er zeigt die Verhinderung unverzüglich in Textform an und nennt den voraussichtlichen Zeitraum.

(2) Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf das Ruhen unverzüglich in Textform hin. Ohne diesen Hinweis kann er sich auf Absatz 1 a) nicht berufen.

(3) Das Ruhen der Garantie lässt die Pflicht zur Leistungserbringung im Übrigen unberührt. Dauert die Verhinderung nach Absatz 1 b) oder c) länger als sechs Wochen, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere Firmenname, Anschrift, Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Leistungsbeschreibung und Bildmaterial.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Verwendung der überlassenen Inhalte, insbesondere Bilder, Texte und Logos, berechtigt ist und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen.

(3) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die erforderlichen Berechtigungen für sein Google-Unternehmensprofil und gegebenenfalls weitere Plattformen. Der Auftragnehmer verlangt keine Passwörter des Auftraggebers.

(4) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis und erteilt Freigaben innerhalb von fünf Werktagen.

(5) Kommunikationswege. Die Parteien vereinbaren E-Mail und Telefon als Kommunikationswege. Weitere Wege, insbesondere Messenger-Dienste, werden nur genutzt, wenn der Auftraggeber dem gesondert und ausdrücklich in Textform zustimmt. Der Auftraggeber kann diese Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

(6) Ab Stufe 4 setzt die Leistung Bildmaterial aus dem Betrieb des Auftraggebers voraus. Der Auftraggeber ermöglicht dazu einen Fototermin. Kommt dieser nicht zustande, gilt § 5 Absatz 1 a).

(7) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand wird nach der jeweils gültigen Preisliste vergütet.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die einmalige Einrichtungspauschale wird mit Beginn der Leistung fällig.

(3) Das monatliche Entgelt wird jeweils zu Beginn des Kalendermonats fällig, erstmals im Monat des Leistungsbeginns. Bei Beginn im laufenden Monat wird anteilig abgerechnet.

(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(5) Werbebudgets für Kampagnen zahlt der Auftraggeber unmittelbar an die jeweilige Plattform. Der Auftragnehmer erhält daraus keine Vergütung.

(6) Befindet sich der Auftraggeber mit mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug, ist der Auftragnehmer nach Ankündigung in Textform und Setzung einer Frist von 14 Tagen berechtigt, die Leistung bis zum Ausgleich auszusetzen. Die Zahlungspflicht bleibt unberührt. Für die Dauer der Aussetzung ruht die Handlungsgarantie.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Entgelt für die laufende Betreuung frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je Kalenderjahr anzupassen. Eine Erhöhung wird mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Übersteigt sie fünf Prozent des bisherigen Entgelts, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu. Darauf wird in der Mitteilung hingewiesen.

(8) Lastschrift. Erteilt der Auftraggeber ein SEPA-Lastschriftmandat, zieht der Auftragnehmer die fälligen Beträge davon ein. Die Vorabankündigung erfolgt mit der Rechnung, spätestens einen Werktag vor Fälligkeit. Die sonst geltende Frist von 14 Tagen wird einvernehmlich verkürzt. Der Auftraggeber sorgt für Deckung des Kontos. Kosten einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Auftraggeber.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit dem im Angebot genannten Datum.

(2) Anlaufzeit. Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate ab Leistungsbeginn. Grund ist der Zeitraum, den Verzeichnisse und Suchmaschinen zur Übernahme von Änderungen benötigen.

(3) Sonderkündigungsrecht in der Anlaufzeit. Abweichend von Absatz 2 kann der Auftraggeber den Vertrag innerhalb der Anlaufzeit jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Kalendermonats. Die Entgelte für die verbleibenden Monate der Anlaufzeit entfallen. Bereits erbrachte Leistungen und die Einrichtungspauschale bleiben zu vergüten.

(4) Nach Ablauf der Anlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt wird.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

(6) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 9 Hinweis zum Vertragsende

(1) Mit Beendigung des Vertrages endet die laufende Pflege. Plattformen verwalten ihre Einträge danach wieder eigenständig.

(2) Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zuvor korrigierte Angaben sich im Zeitverlauf erneut verändern können. Die Leistung ist eine laufende Pflege, keine einmalige Instandsetzung.

(3) Was während der Zusammenarbeit entsteht, gehört dem Auftraggeber. Das gilt für das Google-Unternehmensprofil, die Verzeichniseinträge und die zugehörigen Zugänge. Zugangsberechtigungen des Auftragnehmers werden zum Vertragsende zurückgegeben. Der Auftraggeber ist für den Entzug der von ihm erteilten Berechtigungen selbst verantwortlich.

(4) Der Auftraggeber erhält innerhalb von zehn Werktagen nach Vertragsende eine Übersicht des zuletzt gepflegten Datenstands in einem gängigen Dateiformat.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) An den vom Auftragnehmer erstellten Texten, Gestaltungen und Bildern erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

(2) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, die Arbeiten zur Eigenwerbung zu verwenden, soweit § 12 nichts anderes bestimmt.

(3) An Werkzeugen, Vorlagen und Verfahren des Auftragnehmers erwirbt der Auftraggeber keine Rechte.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen fachgerecht und nach dem Stand der Technik.

(2) Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen und nachvollziehbar zu beschreiben.

(3) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer übernommenen Garantie bleibt unberührt.

(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(7) Keine Mängel sind Abweichungen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers, auf Entscheidungen von Plattformen Dritter oder auf Änderungen durch Dritte beruhen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

§ 12 Datenschutz und Referenznennung

(1) Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

(3) Bewertungen. Der Auftragnehmer bittet Kunden des Auftraggebers nur dann elektronisch um eine Bewertung, wenn deren ausdrückliche vorherige Einwilligung nach § 7 UWG vorliegt und vom Auftraggeber nachgewiesen werden kann. Ohne Einwilligung erfolgt die Bitte ausschließlich auf nicht elektronischem Weg, etwa über Karten oder QR-Codes vor Ort.

(4) Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber unter Nennung des Firmennamens und Verwendung des Firmenlogos als Referenz benennen, sofern der Auftraggeber dem im Angebot ausdrücklich zugestimmt hat. Die Zustimmung kann jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.